2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die von Julien Tanneau (im Folgenden „Agentur“) im Bereich Social Media Marketing angeboten werden, insbesondere:

  • Erstellung von Landingpages

  • Schaltung und Betreuung von Meta Ads & Google Ads

  • Erstellung von Videoinhalten

§2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Agentur ein Angebot schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

§3 Leistungsumfang

  1. Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

  2. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

  3. Die Agentur ist berechtigt, Unteraufträge zur Leistungserbringung zu vergeben.

§4 Preise & Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.

  3. Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur vor, Mahngebühren oder Verzugszinsen zu berechnen.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, verschieben Liefertermine angemessen.

§6 Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten (Landingpages, Videos, Anzeigenmaterial).

  2. Die Agentur behält das Recht, die Arbeiten für Eigenwerbung zu verwenden.

§7 Haftung

  1. Die Agentur haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

  2. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust wird nicht gehaftet.

§8 Vertragsdauer & Kündigung

  1. Verträge gelten bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

  2. Eine vorzeitige Kündigung bedarf der Schriftform und kann mit angemessener Vergütung für bereits erbrachte Leistungen verbunden sein.

§9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.